Eine Strafminderung soll es nach Willen der Grünen im Gegensatz zur alten Kronzeugenregelung, die 1999 ausgelaufen war, nur geben, wenn die Straftat tatsächlich aufgeklärt oder verhindert wurde. (Quelle: Die Welt 2001)
Allerdings signalisieren die Grünen Kompromissbereitschaft: Sie sind Beck zufolge zu einer gesetzlichen Regelung bereit, um ein kooperatives Verhalten nach einer Straftat honorieren zu können. (Quelle: Die Welt 2001)
Bisher konnten Fahrzeuge und Wohnungen nur auf ausdrückliche Anordnung eines Untersuchungsrichters oder bei der Verübung einer Straftat untersucht werden. (Quelle: Die Welt 2001)