Einmal hat er's durchaus nicht um mich verdient, daß ich den Regungen des Mitleids Audienz gebe, da er mir in der Religionsstunde schon dreimal "wegen hartnäckigen Widersprechens" Ordnungsstrafen erteilte. (Quelle: Ernst Eckstein - Gesammelte Schulhumoresken / Aus den Privataufzeichnungen des Sekundaners Heppenheimer / II)
Nicht wegen dieser Ordnungsstrafen wurde Schill angeklagt, sondern weil er die nach wenigen Stunden eingelegten Beschwerden nicht unverzüglich an das Oberlandesgericht zur Entscheidung weitergeleitet hatte. (Quelle: Die Zeit 2000)
Zu ahnden sind die durch Ordnungsstrafen und schließlich durch Hinauswurf. (Quelle: Die Zeit 1970)