Bei den angesprochenen "Regulierungen" handelt es sich wohl um die Grenzwerte der so genannten Nutzungsbestimmung (NB) 30. Siemens, raunen Insider, sei möglicherweise nicht in der Lage, diese Grenzwerte einzuhalten. (Quelle: Die Zeit 2001)
Daß die Gemeinde sich nicht entschließen kann, das Akademie-Konzept als der Nutzungsbestimmung entsprechend zu akzeptieren, hält das Projekt in einem rechtlichen Schwebezustand. (Quelle: TAZ 1989)