Nach der Eheschließung muß die Heiratsurkunde zur Legalisation der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt und ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragt werden. (Quelle: TAZ 1996)
Konsularbeamte seien verpflichtet, die Legalisation abzulehnen, wenn mit der Urkunde erkennbar unredliche oder unerlaubte Zwecke verfolgt würden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Im einzelnen geht es um die erweiterte Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher, die Konkretisierung der Aufgaben der Urkundsbeamten und die Legalisation von Gerichtsurkunden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)