Entsprechende Bestimmungen über die Rechte und die Zusammensetzung solcher Beiräte sollen in der bayerischen Gemeindeordnung festgeschrieben werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Dies verlange die Gemeindeordnung. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Für den Fall, dass Singhammer in Berlin die Bayerische Gemeindeordnung nicht parat hat, heute nur ein Hinweis: Ein kommunaler Wahlbeamter wie Stadtkämmerer Klaus Jungfer ist an Weisungen nicht gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)