Die Schutzfähigkeit (Neuheit und Eigentümlichkeit) wird im Eintragungsverfahren nicht geprüft. (Quelle: Schneider: Lexikon Informatik)
Im Eintragungsverfahren wird nur das Vorliegen der (förmlichen) Erfordernisse der Anmeldung und der Voraussetzungen der Gebrauchsmusterfähigkeit geprüft. (Quelle: Schneider: Lexikon Informatik)
Leidtragende wäre dagegen die rechtssuchende Bevölkerung, die schon jetzt mit der gesetzlichen Mitwirkung der IHK im Eintragungsverfahren ihre liebe Mühe und Not hat. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)