Die Arbeitsgerichtsbarkeit, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. April 1999, lehnt dies als nicht zulässigen Sachgruppenvergleich ab. (Quelle: Die Zeit 2001)
So formuliert, ist dieses Prinzip ein sinnvoller Ansatz, wenn er von der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht so eng interpretiert würde, dass "günstiger" nur heißen darf: mehr Lohn bei gleicher Arbeitszeit oder weniger Arbeitszeit bei gleichem Lohn. (Quelle: Die Zeit 2001)
Schon 1993 stellte die Justizverwaltung ihre Pläne vor, hier die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit, das Sozialgericht und die Arbeitsgerichtsbarkeit unterzubringen. (Quelle: DIE WELT 2000)